Sportbetrieb in Bergisch Gladbach auf Grundlage der CoronaSchVO

Liebe Sportler*innen 
 
endlich geht die Zahl der Ansteckungen runter und die der wiedergewonnen Freiheiten hinauf. 
 
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes gliedert ihre Maßnahmen derzeit in drei Stufen:
 
Stufe 3 gilt bei einer Inzidenz unter 100 an 5 aufeinander folgenden Werktagen,
Stufe 2 unter 50 
Stufe 1 unter 35
 
Der Rheinisch Bergische Kreis liegt derzeit unter 35.
 
Sollte die Inzidenz weiterhin nicht über 35 steigen, werden wir lt. der Stadt Bergisch Gladbach voraussichtlich ab nächster Woche Mittwoch (Stufe 2) und ab Donnerstag (Stufe1) die Sporthallen und das Vereinsheim unter Einhaltung Hygienebestimmungen wieder öffnen dürfen.
 
In der Geschäftsstelle arbeiten wir jetzt mit Hochdruck an der Organisation des Wiedereinstiegs in den Sportbetrieb. Über den Start der einzelnen Gruppen werden wir schnellstmöglich informieren. 
 
Wichtig und neu gegenüber der letzten Öffnung: Teilnehmer an Sportangeboten müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen, bzw. eine Bescheinigung, dass sie geimpft oder genesen sind. Hiervon ausgenommen ist nur der kontaktfreie Sport unter freiem Himmel.
 
Eine genaue Übersicht über die einzelnen Regeln für den Sport findet ihr hier.
 
Wir hoffen das der aktuelle Trend anhält und wir langsam aber sicher zum normalen Betrieb zurück kehren dürfen.
 
Bis dahin, bleiben Sie gesund….

für den Vorstand

Dagmar Tillmann
Geschäftsführung