Sportbetrieb in Bergisch Gladbach auf Grundlage der CoronaSchVo vom 24.11.2021


Liebe Sportler*innen,
aufgrund der neuen CoronaSchVo vom 24.11.2021 gelten ab sofort folgende Regeln
für den Sport:
Gemäß §4 Abs. 2 Coronaschutzverordnung ist die gemeinsame Sportausübung nur
noch für immunisierte (2G) Personen zulässig. Hierbei ist es egal, ob der Sport auf
oder in Sportstätten stattfindet. Die 2G Regelung gilt ebenso für alle Zuschauer*innen
und Besucher*innen. Ein Immunisierungsnachweis und ein amtliches Ausweispapier
sind mitzuführen und vorzulegen.
Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der
2G Regelung befreit. Für sie gilt 3G, als Nachweis kann weiterhin der Schülerausweis
verwendet werden. Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Als genesen gilt jemand, dessen positives Testergebnis mindestens 28 Tage sowie
maximal sechs Monate zurückliegt und der dies mit einem entsprechenden Nachweis
belegen kann.
Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung liegt in der Verantwortung des
Veranstalters. Sollte jemand keine Impfung oder Genesung nachweisen können, so
muss der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin vom Sportbetrieb ausgeschlossen
werden.

Wir hoffen auf euer Verständnis und eure Mithilfe.
Das Geschäftsstellenteam des TV Herkenrath 09 e. V.