Was ist bei einem Unfall beim TVH zu tun?
Alle angemeldeten Mitglieder und Kursteilnehmer sind über die Sportversicherung der Sporthilfe NRW abgesichert. Sportler die zum ‚schnuppern‘ kommen und noch keine Mitglieder in unserem Verein sind, haben wir durch die ARAG-Nichtmitgliederversicherung abgesichert. Die Versicherung tritt grundsätzlich allerdings nur dann ein, wenn die eigene private oder gesetzliche Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang greift. Auch um eventuelle spätere Versorgungsansprüche zu sichern, sollte eine Online-Meldung des Unfalls an die ARAG durch den TVH erfolgen.
Folgende Informationen benötigen wir für die Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden (auch Zahn- und Brillenschäden):
Angaben zur verletzten Person:
Name:
Straße:
PLZ:
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Wichtig! Die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum der verletzten Person dienen dem Betroffenen später als Login für die ARAG-Online-Unfallmeldung.
(Bei Minderjährigen bitte auch den vollständigen Namen eines Erziehungsberechtigten angeben.)
Unfallhergang:
Datum: Uhrzeit:
Name, Art + Adresse der Sportstätte:
Unfallanlass: z. B. Training / Spiel, …
Kurze Beschreibung Unfallhergang:
Ausgeübte Sportart:
Die Meldung bitte zeitnah an anke.gierling@tvherkenrath09.de .
Kurzinformation zur Sportversicherung der Sporthilfe NRW:
https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/vereine-verbaende/kurzmerkblatt_nrw.pdf
Achtung!
Diese Zusatzversicherung ersetzt nicht ihre private oder gesetzliche Krankenkasse!